Aktuelles · Aktualisiert: · BOKKA Team

Anti-Smog-Beschluss Schlesien & PIR-Sanierung | BOKKA

Anti-Smog-Beschluss Schlesien & PIR-Sanierung | BOKKA

Kampf gegen Smog in Schlesien – neue Vorschriften und die Rolle der energetischen Sanierung

Die Woiwodschaft Schlesien tritt in die nächste Phase des Kampfes gegen die niedrige Emissionsbelastung ein. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in der Region ein Verbot des Betriebs von außerklassigen Festbrennstoffkesseln – sogenannten „Dreckschleudern” („kopciuchy”). Gleichzeitig zeigt eine Untersuchung des Polnischen Smog-Alarms (Polski Alarm Smogowy), dass jeder dritte Einwohner der Region noch nie von den neuen Vorschriften gehört hat und 44 % der Eigentümer von Einfamilienhäusern nichts von der Pflicht zur Registrierung der Wärmequelle im CEEB-Register wissen. Eine wirksame Emissionsminderung erfordert nicht nur den Kesseltausch, sondern auch eine umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle gemäß WT 2021.

Anti-Smog-Beschluss der Woiwodschaft Schlesien – Zeitplan und Sanktionen

Der Anti-Smog-Beschluss des Sejmiks der Woiwodschaft Schlesien aus dem Jahr 2017 sieht eine stufenweise Eliminierung der emissionsstärksten Wärmequellen vor. Das wichtigste Datum für Gebäudeeigentümer ist der 1. Januar 2022 – ab diesem Tag stellt der Betrieb außerklassiger Kessel (ohne Klassifizierung) eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 500 PLN, im gerichtlichen Verfahren bis zu 5 000 PLN, geahndet wird.

Der Zeitplan der weiteren Stufen:

DatumWas nicht mehr zulässig ist
01.01.2022Außerklassige Kessel (Dreckschleudern)
01.01.2023Kessel der Klasse 3 nach PN-EN 303-5:2012
01.01.2026Kessel der Klasse 4 nach PN-EN 303-5:2012
01.01.2028Kessel der Klasse 5 nach PN-EN 303-5:2012 (außer Ecodesign)

In der Praxis bedeutet dies den notwendigen Austausch der Wärmequelle in Zehntausenden von Gebäuden in Kleinpolen und Schlesien. Dies betrifft auch den Ballungsraum Krakau und Umgebung – die Region, in der BOKKA als Distributor tätig ist – wo das Verbot der Verbrennung fester Brennstoffe seit dem 1. September 2019 gilt.

CEEB – Pflicht des Gebäudeeigentümers

Das Zentrale Register der Gebäudeemissionen (Centralna Ewidencja Emisyjności Budynków, CEEB), geführt durch das Hauptamt für Bauaufsicht (GUNB), erfasst Daten zu Wärmequellen in Gebäuden mit einer Nennleistung bis 1 MW. Die Pflicht zur Abgabe der Erklärung obliegt dem Eigentümer oder Verwalter der Immobilie und umfasst:

  • Erklärung A – für Wohngebäude,
  • Erklärung B – für Nichtwohngebäude.

Bei nicht fristgerechter Abgabe der Erklärung droht ein Bußgeld von bis zu 500 PLN, im gerichtlichen Verfahren bis zu 5 000 PLN. Die CEEB-Daten bilden die Grundlage für die Planung von Förderprogrammen (u. a. Czyste Powietrze – „Saubere Luft”, Stop Smog) sowie für die Durchsetzung der Anti-Smog-Beschlüsse durch Gemeinde- und Stadtpolizei.

WT 2021 – Anforderungen mit direktem Einfluss auf die Luftqualität

Parallel zu den Anti-Smog-Maßnahmen gelten die verschärften Technischen Bedingungen WT 2021 (polnische technische Bauvorschriften 2021), die seit dem 1. Januar 2021 von Neubauten und tiefgreifend sanierten Gebäuden eine deutlich höhere Energieeffizienz verlangen. Maximalwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten U:

BauteilUmax nach WT 2021
Dach, Flachdach0,15 W/m²K
Außenwand0,20 W/m²K
Decke über unbeheiztem Keller/Garage0,25 W/m²K
Erdberührte Bodenplatte0,30 W/m²K

Je dichter und besser gedämmt das Bauteil, desto geringer ist der Endenergiebedarf des Gebäudes – und damit der Brennstoffverbrauch (selbst in modernen Ecodesign-Kesseln) sowie der Ausstoß an PM10, PM2,5 und CO₂.

PIR-Dämmplatten in der Sanierung von Gebäuden im Geltungsbereich des Anti-Smog-Beschlusses

Die zentrale Herausforderung bei der Sanierung des Bestands an Einfamilienhäusern in den Woiwodschaften Schlesien und Kleinpolen ist der begrenzte konstruktive Bauraum – niedrige Dachgeschosse, schmale Dachüberstände, knappe Grundstücksgrenzen, Gesimse. In diesem Kontext bieten PIR-Dämmplatten einen technologischen Vorteil gegenüber traditionellen Materialien:

  • λD = 0,022 W/(m·K) für termPIR® AL mit gasdichter Aluminiumkaschierung,
  • λD = 0,025–0,027 W/(m·K) für termPIR® ETX mit Glasvlies für WDVS/ETICS (ETA 17/0066),
  • λD = 0,019 W/(m·K) für die Premium-Variante termPIR® MAX 19 AL.

Vergleich der erforderlichen Dämmstoffdicke zum Erreichen von U = 0,15 W/m²K beim Schrägdach (bei vereinfachter Annahme eines reinen Dämmbauteils):

MaterialλD [W/(m·K)]Dicke für U ≈ 0,15
termPIR® MAX 190,019~12,5 cm
termPIR® AL0,022~14,5 cm
termPIR® ETX0,026~17 cm
Mineralwolle Standard0,038~25 cm
EPS 0400,040~26 cm

Das bedeutet, dass bei der Sanierung eines Schrägdachs in Aufsparrendämmung (System Schrägdach – termPIR® Aufsparrendämmung) die Anforderungen der WT 2021 erfüllt werden können, ohne in die Dachgeometrie einzugreifen und ohne den First anzuheben.

WDVS (ETICS) an Außenwänden

Für Außenwände mit Dünnschichtputz ist termPIR® ETX mit dampfdurchlässigem Glasvlies die richtige Lösung – ein Produkt mit Europäischer Technischer Bewertung ETA 17/0066, speziell für ETICS-Systeme. Die Platten termPIR® AL mit Aluminiumfolie sind gasdicht und nicht zum Verputzen geeignet – im ETICS darf ausschließlich die Variante ETX eingesetzt werden (System Außenwand ETICS – termPIR® ETX).

Innendämmung – denkmalgeschützte Gebäude

In schlesischen und Krakauer Mietshäusern, in denen der Denkmalschutz keine Eingriffe in die Fassade zulässt, wird termPIR® AL/GK eingesetzt – ein PIR-Verbundelement mit Gipskartonplatte, das von innen verklebt wird (System Denkmalwand – termPIR® AL/GK). Die Aluminiumfolie übernimmt zugleich die Funktion der Dampfsperre.

Brandklassifizierung und Normen

Die termPIR®-Platten erreichen im eingebauten Zustand die Brandverhaltensklasse B-s2,d0 nach EN 13501-1 und erfüllen damit die Anforderungen für Wohngebäude der Kategorie ZL IV. Die Produkte entsprechen der Norm EN 13165 (Wärmedämmstoffe für Gebäude – werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyisocyanurat-Hartschaum, PIR).

Häufig gestellte Fragen

Ist eine energetische Sanierung beim Kesseltausch im Rahmen des Anti-Smog-Beschlusses verpflichtend?
Formal verpflichtet der Anti-Smog-Beschluss nur zum Austausch der außerklassigen Wärmequelle, nicht jedoch zur gleichzeitigen energetischen Sanierung. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Sanierung jedoch eine komplementäre Maßnahme – ein gedämmtes Gebäude verbraucht bis zu 40–60 % weniger Endenergie, was eine kürzere Amortisationszeit des neuen Kessels und niedrigere Heizkosten über Jahrzehnte bedeutet. Programme wie Czyste Powietrze („Saubere Luft") honorieren einen ganzheitlichen Ansatz mit höheren Förderquoten.
Welche PIR-Plattendicke ist für ein Schrägdach nach WT 2021 erforderlich?
Für U ≤ 0,15 W/m²K am Schrägdach werden typischerweise 14–18 cm termPIR® AL (λD 0,022) bzw. 12–14 cm termPIR® MAX 19 AL (λD 0,019) eingesetzt – abhängig von der Sparrenkonstruktion und einer eventuell vorhandenen Zwischensparrendämmung. Bei Aufsparrendämmung, die Wärmebrücken eliminiert, genügt eine geringere Dicke als bei reiner Zwischensparrendämmung. Jedes Projekt erfordert eine individuelle Berechnung.
Kann termPIR® AL im ETICS verwendet werden?
Nein. termPIR® AL besitzt eine gasdichte Aluminiumkaschierung, die weder die für ETICS erforderliche Haftung noch die Dampfdurchlässigkeit gewährleistet. Für Fassadendämmungen mit Dünnschichtputz ist termPIR® ETX mit Glasvlies bestimmt, abgedeckt durch die ETA 17/0066. Die Verwendung einer falschen Kaschierung führt zur Delaminierung des Putzes und zum Verlust der Systemgewährleistung.
Muss eine energetische Sanierung beim CEEB gemeldet werden?
CEEB erfasst Wärmequellen, nicht die energetische Sanierung als solche. Wird im Zuge der Sanierung der Kessel ausgetauscht, muss das neue Gerät innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme im CEEB gemeldet werden. Die Sanierung der Gebäudehülle (Dach- und Wanddämmung) erfordert keine separate CEEB-Meldung, ist jedoch häufig mit einer Anzeige der Bauarbeiten bei der zuständigen Behörde gemäß polnischem Baurecht (Prawo budowlane) verbunden.
Wo gibt es Fördermittel für die Dämmung von Häusern in der Woiwodschaft Schlesien?
Für Einfamilienhäuser ist das wichtigste Förderprogramm Czyste Powietrze („Saubere Luft", NFOŚiGW – Nationaler Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft), das den Kesseltausch und die energetische Sanierung – einschließlich der Dämmung mit PIR-Platten – finanziert. Einkommensschwache Eigentümer können das Programm Stop Smog in Anspruch nehmen, das von den Gemeinden umgesetzt wird. Zusätzlich steht die Sanierungsabsetzung in der Einkommensteuer (Ulga termomodernizacyjna, bis zu 53 000 PLN Abzug von der Bemessungsgrundlage pro Person) zur Verfügung. Lokal existieren zudem kommunale Förderprogramme.

Verwandte Produkte und Systeme

Bausysteme

Lesen Sie auch